Mallorca Urlaub buchen und dabei bares Geld sparen:
Auch das ist Mallorcana.
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Individuelle Reisebausteine sind auf dieser Seite
Urlaub buchen mit Mallorcana
Zunächst einmal gilt es eine Entscheidung zu treffen, ob man lieber eine Pauschalreise bucht oder sich den Urlaub individuell zusammen stellt. Das bedeutet, dass Flug und Unterkunft getrennt gebucht werden. Beides hat Vor- und Nachteile.
Zunächst: Was ist eine Pauschalreise ?
Das Reiserecht kennt 4 verschiedene Reiseleistungen: Die sind die Personenbeförderung, die Beherbergung (außer zu längeren Wohnzwecken), die Autovermietung oder jede andere touristische Leistung (etwa Ausflüge, Sightseeing).
Um als Pauschalreise zu gelten, muss eine Reise gemäß § 651a BGB folgende Voraussetzungen erfüllen:
Kombinierte Buchung von mindestens zwei Reiseleistungen, dabei können z.B. der Flug, das Hotelzimmer oder die Buchung eines Mietwagens gelten. Alternativ: Eine der genannten Reiseleistungen wird zusammen mit einer weiteren touristischen Leistung gebucht, z.B. einer Musical-Karte, deren Preis mindestens 25 % des gesamten Reisewertes beträgt.
Wichtiges Merkmal: Bei einer Pauschalreise ist ein Gesamtreisepreis zu zahlen. Die Leistungen werden also nicht einzeln berechnet. Vertragspartner und damit auch zentraler Ansprechpartner bei Problemen ist der Reiseveranstalter.
Pauschalreise, verbundene Reiseleistung oder Individualreise: Was ist der Unterschied?
Bei einer Individualreise werden einzelne Reiseleistungen getrennt gebucht und der Reiseablauf vom Reisenden selbst organisiert. Ein Rechtsverhältnis besteht jeweils direkt zu den Unternehmen, die die einzelnen Leistungen erbringen – also z.B. der Fluggesellschaft, Hotelbetreiber oder Autovermietung. Wenn etwas schief geht, muss der Reisende seine Ansprüche direkt dort anmelden..
Die sogenannte verbundene Reiseleistung bildet seit Juli 2018 neben Individual- und Pauschalreise eine dritte Kategorie im Reiserecht. Hier bucht der Kunde zwar ebenfalls mindestens zwei Reiseleistungen für dieselbe Reise über einen Vermittler, allerdings zahlt er sie jeweils getrennt. Damit von einer verbundenen Reiseleistung die Rede sein kann, müssen beide Buchungen innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Das Rechtsverhältnis geht der Urlauber wie bei einer Individualreise mit dem jeweiligen Leistungserbringer ein, er kann also bei Mängeln keine Ersatzansprüche nach dem Pauschalreiserecht geltend machen.
Allerdings muss ihm der Reisevermittler für die einzelnen gebuchten Leistungen einen Sicherungsschein ausstellen, der Schutz etwa im Insolvenzfall bietet.
